1. Die Departments sind ausschließlich auf Betriebsebene zu errichten. Die Departments auf Bezirksebene werden durch die verbindliche Zusammenarbeit im Rahmen des Prinzips „Ein Krankenhaus-zwei Standorte“ ersetzt.
2. Die Betriebsordnung kann auch Departments zwischen den verschiedenen Versorgungsebenen (Krankenhaus und wohnortnahe Versorgung) vorsehen.
3. Die Errichtung, die Arbeitsweise und die Organisation von Departments erfolgt gemäß Kriterien, die von der Landesregierung festgelegt werden. Diese legen auch die Formen der verbindlichen Zusammenarbeit fest.
4. Doppelgleisigkeiten in der Struktur der Departments sind zu vermeiden.
5. Innerhalb der Departments sind auch die Betreuungspfade und die klinischen Netzwerke zu definieren, aktivieren und koordinieren sowie deren Umsetzung anhand vorab definierter Indikatoren zu überprüfen.