1. Die Betriebsordnung definiert die Art und Weise der sozio-sanitären Zusammenarbeit und listet die Maßnahmen auf, die zur Verbesserung derselben ergriffen werden.
2. Die Betriebsordnung beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Integration, Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der wohnortnahen Versorgung und dem Krankenhaus.