1. Für den Fall, dass ein Begünstigter die monatliche Miete nicht innerhalb des 5. des jeweiligen Monats überweist, wird das Institut für den sozialen Wohnbau dem Säumigen ein erstes Mahnschreiben übermitteln. Erfolgt 30 Tage nach der Mitteilung immer noch keine Bezahlung der Monatsmiete, leitet das Institut für den sozialen Wohnbau den Ausschluss des Begünstigten vom Projekt und die Auflösung des Mietvertrages, welche dem „Verantwortlichen des Projektes zur Selbständigkeit“ und dem Verwahrer mitgeteilt wird, ein.
2. Wenn der Empfänger die Aktivitäten im Rahmen des Projektes zur Selbständigkeit laut Artikel 2, Absatz 2, nicht ausführt oder die Hausordnung nicht respektiert, schließt der „Verantwortliche des Projektes zur Selbständigkeit“ diesen vom Projekt aus, indem er dem Institut für den sozialen Wohnbau die Notwendigkeit mitteilt, den Mietvertrag für den Schlafplatz aufzulösen.
3. Der ausgeschlossene Begünstigte muss die Räumlichkeiten innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung des Instituts für den sozialen Wohnbau verlassen.