1. Die Begünstigten müssen innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Mitteilung die definitive Annahme bestätigen. Im Falle von fehlender Bestätigung wird der Betroffene vom Projekt ausgeschlossen und der nächste auf der Rangliste einberufen.
2. Die ausgewählten Begünstigten verpflichten sich die Zuweisungsmaßnahme, die Hausordnung und die Modalität der Überlassung des Schlafplatzes mit dem Institut für den sozialen Wohnbau, sowie das „Projekt zur Selbständigkeit“ laut ‚Artikel 2 Absatz 2 zu unterschreiben.
3. Bei Unterzeichnung der Zuweisungsmaßnahme überweist jeder Begünstigte eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten.