1. Der Tutor garantiert seine ständige Anwesenheit bei allen Aktivitäten im Rahmen des "Projektes zur Selbständigkeit" und ist der Ansprechpartner der Begünstigten des Projektes.
2. Der Tutor:
a) gewährleistet das friedliche Zusammenleben in den Räumlichkeiten und die Bildung eines motivierten und geeinten Teams;
b) unterstützt die jungen Menschen während der gesamten Dauer des Projektes;
c) erleichtert die Mitgestaltung der gemeinnützigen Maßnahmen mit den Trägern im Territorium und mit der Landesverwaltung;
d) spricht sich mit dem Verwahrer regelmäßig über das reibungslose Funktionieren der Struktur ab.