1. Das "Projekt zur Selbständigkeit" laut Artikel 2 Absatz 2 wird von einer Organisation, welche vom Verwahrer mittels einer Ausschreibung ermittelt wird und folglich als "Verantwortlicher des Projektes zur Selbständigkeit" bezeichnet wird, durchgeführt.
2. Der „Verantwortliche des Projektes zur Selbständigkeit“ hat folgende Aufgaben:
a) das Projekt “Mit Einsatz zum selbständigen Wohnen” fördern, um die jungen Menschen über diese neue Möglichkeit zu informieren;
b) die Einschreibungen sammeln, das Assessment organisieren und die jungen Begünstigten, aufgrund der geltenden Kriterien laut Artikel 5, auswählen;
c) die Schlafplätze zuweisen;
d) das „Projekt zur Selbständigkeit“, unter Berücksichtigung der lokalen Dienste und Organisationen und unter Gewährleistung der Einhaltung des Abkommens mit der Landesverwaltung, planen und organisieren;
e) den Einsatz der jungen Teilnehmer für Tätigkeiten von sozialem Interesse zugunsten der Bozner Stadtviertel gewährleisten;
f) für die jungen Menschen eine Arbeits- und Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Ausübung der sozialen Tätigkeit sowie eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abschließen und deren Tätigkeit auch außerhalb der Struktur „Rosenbach“ überwachen, um die besten Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten;
g) mindestens alle 3 Monate die Berichte, welche für die Bewertung des Projektes notwendig sind, abfassen;
h) eine Zertifizierung der Kompetenzen der jungen Menschen am Ende der Projektphase abgeben und eine Abschlussbilanz verfassen;
i) einen Tutor ernennen.