1. Die ordentliche Verwaltung des Gebäudes (Reinigung, gewöhnliche Wartung), die Gewährung der Sicherheit und des Verwaltungs- und Vertragsmanagements der einzelnen Mietverhältnisse, mit Inkasso der entsprechenden Mieten, ist Zuständigkeit des Instituts für den sozialen Wohnbau, das dies direkt oder über eine externe, durch eine Ausschreibung, Konvention oder einen Wettbewerb ermittelten Träger, vornimmt.
2. Das Insitut für den sozialen Wohnbau oder der beauftragte Dritte ernennt einen Verwahrer u.zw. eine physische Person, welche für die Sicherheit im Gebäude "Rosenbach" am Nikoletti-Platz in Bozen zuständig ist.
3. Die Begünstigten müssen sich an den Verwahrer wenden, um kleinere Schäden oder notwendige Instandhaltungseingriffe in den Räumlichkeiten umgehend zu melden. Im Falle von Schäden haftet der Begünstigte, der diese zu verantworten hat. Er ist zum Schadenersatz an das Insitut für den sozialen Wohnbau verpflichtet.
4. Im Falle von außerordentlichen Instandsetzungsarbeiten obliegt es dem Verwahrer dies umgehend dem Institut für den sozialen Wohnbau mitzuteilen, welches wiederum zuständig ist, dies der Abteilung Vermögen des Landes zu melden.