1. Innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres, verfasst der "Verantwortliche des Projektes zur Selbständigkeit" ein Dokument, welches das Erreichen der vereinbarten Ziele bestätigt und die erworbenen Kompetenzen eines jeden Begünstigten bescheinigt.
2. Die positive Bewertung ist eine nötige Voraussetzung für die Annahme eines eventuellen Antrages für einen zweiten Jahreszyklus des Projektes“Mit Einsatz zum selbständigen Wohnen”.
3. Jeder Begünstigte kann maximal für zwei Jahreszyklen am Projekt teilnehmen.