(1) Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 können für das Jahr 2018 die Anträge auf den Beitrag laut Artikel 4 des Regionalgesetzes vom 25. Juli 1992, Nr. 7, in geltender Fassung, bezogen auf die das Beitragsjahr 2017 betreffenden Einzahlungen zum Aufbau der Altersrente, bis zum 31. Oktober 2018 eingereicht werden. 12)