1. Die Beihilfeanträge sind bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck einzureichen; der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Bezeichnung und meldeamtliche Daten des Antragstellers,
- Beschreibung des Vorhabens,
- Kostenvoranschlag,
- Nachweis über die Zulassung für den Straßenverkehr,
- Art der Beihilfe (Kapitalbeitrag oder zinsbegünstigtes Darlehen) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung.
2. Der Antrag muss vor Tätigung des Ankaufs eingereicht werden. Bei Kapitalbeiträgen muss die saldierte Rechnung und bei zinsbegünstigten Darlehen die auch nicht saldierte Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Anforderung des zuständigen Amtes eingereicht werden. Im Falle des Ankaufs von gebrauchten Maschinen und Anlagen ist zusätzlich die beim Ersterwerb ausgestellte Rechnung vorzulegen. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, wird der Antrag ausgeschlossen. Vorhaben mit Rechnungsstellung vor der Einreichung des Antrags sind von der Förderung ausgeschlossen.