Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Hilfspersonals werden die nachstehenden Maßnahmen mit einigen Präzisierungen vorgeschlagen:
• Von den Schulen wird, auch in Hinblick auf die Aspekte der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, ein besonderes Augenmerk auf die Qualität, Effizienz, Ergonomie und Innovation der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel gelegt (z.B. Geräte, Reinigungsmittel und Arbeitskleidung).
• Im Bereich der Personalentwicklung werden spezifische Fortbildungen sowohl für das Hilfspersonal als auch für die Koordinatorinnen und Koordinatoren angeboten, um die Kompetenz und Professionalität des Personals zu fördern und die Organisation und Teamfähigkeit zu optimieren.
• Die Entscheidung über die Verwendung von besonderen Baumaterialien darf nicht zur Notwendigkeit führen, dass zusätzliche Personalressourcen angefordert werden.
• Die Schulen fördern ein Verhalten aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, das die Reinigung der Schulgebäude und -flächen erleichtert, und bringen dies auch in die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern ein, indem sie dafür sorgen, dass insbesondere die Klassen und Lehrräume nach der täglichen Nutzung besenrein hinterlassen werden.
• Die Leistung des Hilfspersonals, dessen Bemühen um eine wirksame Umsetzung seiner Aufgaben und sein Einsatz für ein positives Arbeitsklima werden im Rahmen der Zielvereinbarungen und bei der Zuweisung der Leistungsprämien als Parameter berücksichtigt.