Die Zuweisung des Hilfspersonals an die Landesberufsschulen sowie die Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft erfolgt gemäß den vorliegenden Kriterien, soweit anwendbar, und berücksichtigt die strukturellen Besonderheiten dieser Einrichtungen. Insbesondere für das Personal der Küchen, Werkstätten und Heime wird eine eigene situationsbezogene Bedarfserhebung vorgenommen, wobei einheitliche Standards in allen Schulen anzustreben sind.
Für die Zuweisung des Personals an Schülerheime wird sowohl von einer Grundreinigung der Zimmer ausgegangen, die einmal im Jahr in der unterrichtsfreien Zeit sowie bei eventuellen Nutzerwechseln während des Schuljahres vorgenommen wird, als auch von einem Intervall von einem Monat für die laufende Reinigung der Zimmer.
Reinigung der Zimmer in Schülerheimen: Die Reinigung der Schülerzimmer wird mit einmal im Monat und mit jedem Nutzerwechsel berechnet. Die Reinigung der Zimmer des Erziehungspersonals erfolgt hingegen drei Mal pro Woche und bei jedem Nutzerwechsel.
Die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen werden täglich gereinigt.