Ersatzaufträge werden in folgender Reihenfolge gewährt:
a) ab dem ersten Arbeitstag bei einer Abwesenheit von fünf Arbeitstagen durch Aufstockung der täglichen Arbeitszeit des Personals im Dienst,
b) ab dem ersten Arbeitstag, wenn mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Schulgebäudes abwesend sind,
c) Aufnahme von zusätzlichem Ersatzpersonal bei einer Abwesenheit von mindestens 10 Arbeitstagen,
d) Beauftragung einer Reinigungsfirma, falls keine andere Möglichkeit der Abdeckung des Dienstes besteht.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag der Schulführungskraft im Rahmen der verfügbaren Überstundenkontingente auch die Ermächtigung zur Bezahlung von Überstunden erteilt werden.
Ersatz von Haushaltsgehilfen und Haushaltsgehilfinnen: Haushaltsgehilfen und Haushaltsgehilfinnen mit Küchendienst können bei einer Abwesenheit von drei Arbeitstagen durch Aufstockung der täglichen Arbeitszeit des Personals im Dienst ersetzt werden.