Für außerschulische Tätigkeiten steht ein gesondertes Kontingent von 84 Stellen zur Verfügung. Bei außerschulischen Tätigkeiten werden den Schulen weitere Ressourcen für die Reinigung und Aufsicht zugewiesen, wenn der Dienst nicht mit dem bereits für die schulische Reinigung zugewiesenen Personal abgedeckt werden kann. Etwaige Änderungen der Kategorien müssen den zuständigen Schulämtern mitgeteilt werden.
Der Dienst für die außerschulischen Tätigkeiten zugewiesenen Schulwarte/Schulwartinnen beginnt um 18:00 Uhr. Für die Berechnung des Stundenkontingentes wird der Personalabteilung innerhalb Oktober eines jeden Jahres der entsprechende Raumbelegungsplan übermittelt.
Zusätze für die Reinigung der Turnhallen und dazugehörigen Sanitäranlagen:
1) Einfachturnhalle: 1 Stunde/Tag
2) Schwimmhalle: 1,5 Stunden/Tag
3) 2-3-fach Turnhalle: 1,5 Stunden/Tag
Die aus dem Raumbelegungsplan ersichtlichen Stunden werden für die Reinigungstätigkeiten entsprechend den oben angeführten Einheiten erhöht.
Die Zuweisung von Ressourcen für außerschulische Tätigkeiten erfolgt gemäß der nachfolgenden Einteilung in Kategorien:
A) Nur eine tägliche Reinigung (für die schulische und außerschulische Nutzung gemeinsam)
A.1 Aufsicht und Reinigung durch das Hilfspersonal der Schule
A.2 Aufsicht durch Vereine – Reinigung durch das Hilfspersonal der Schule
A.3 Aufsicht durch Vereine – Reinigung durch Vereine/Externe
B) Zwei tägliche Reinigungen, und zwar eine für die schulische und eine für die außerschulische Nutzung:
B.1 Aufsicht und Reinigung durch das Hilfspersonal (außerschulisch) der Schule
B.2 Aufsicht und Reinigung durch Vereine
B.3 Aufsicht durch Vereine – Reinigung durch das Hilfspersonal (außerschulisch) der Schule
B.4 Aufsicht durch das Hilfspersonal (außerschulisch) der Schule – Reinigung durch Vereine/Externe
C) Sonstiges
C.1 Reinigung durch die Gemeinde