(1) Der vorliegende Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2009 und regelt den Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und den Erhöhungen für das Landespersonal im selben Zeitraum. Die wirtschaftlichen Auswirkungen laufen ab dem jeweiligen Fristbeginn, der in den einzelnen Vertragsbestimmungen angegeben ist.