1. Die Tätigkeit des Instituts besteht in der wissenschaftlichen Erforschung der Sprache, Geschichte und Kultur der Dolomitenladiner und Dolomitenladinerinnen, in Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachinstituten und Kulturvereinen. Die Förderung des Ladinischen erfolgt auch in Zusammenarbeit mit den schulischen Einrichtungen der ladinischen Ortschaften. Als ladinisches Kompetenzzentrum ist das Institut von der Landesregierung mit der Normierung des schriftlichen Ladinisch (Variante des Gadertals und Grödens) beauftragt.
2. Das Institut fördert die Kenntnis der ladinischen Kultur und trägt über die verschiedenen Kommunikationskanäle sowie durch Veröffentlichungen zu sprachlichen und kulturellen Themen, die es realisiert, verbreitet und verkauft, zum Erhalt und zur Entwicklung des schriftlichen und mündlichen Ladinisch bei; zudem organisiert es kulturelle Veranstaltungen und Weiterbildungen.
3. Das Institut verwaltet ein Foto- und Medienarchiv und verwaltet und erweitert den Bestand einer Fachbibliothek über ladinische Sprachminderheiten.
4. Das Institut fördert die Zusammenarbeit zwischen den Ladinerinnen und Ladinern der Dolomiten, Graubündens und Friauls sowie anderen Sprachminderheiten.
5. Auf Anweisung der Landesregierung, kann das Institut mit bestimmten Tätigkeiten beauftragt werden, die durch außerordentliche Zuweisungen des Landes finanziert werden.
6. Das Institut richtet sich bei seiner Tätigkeit nach den Grundsätzen der guten Verwaltung, der Transparenz, des Wettbewerbsschutzes sowie der Wirksamkeit und Effizienz, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.