1. Das Ladinische Kulturinstitut Istitut Ladin Micurá de Rü (in der Folge Istitut Ladin), errichtet mit Landesgesetz vom 31. Juli 1976, Nr. 27, ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit; es ist funktionell, organisatorisch, verwaltungsmäßig, buchhalterisch und vermögensrechtlich unabhängig.
2. Das Istitut Ladin hat seinen Rechts- und Verwaltungssitz in St. Martin in Thurn im Gadertal und einen operativen Sitz in Wolkenstein (Gröden).
3. Das Istitut Ladin unterliegt der Aufsicht durch die Landesregierung.
4. Geregelt wird die Tätigkeit des Instituts durch die Bestimmungen dieser Satzung, durch die Entscheidungen und Bestimmungen, die das Institut im Rahmen der Ausübung seiner Autonomie erlässt, sowie durch das Jahrestätigkeitsprogramm.