1. Der Direktor/Die Direktorin der Landesagentur für Umwelt genehmigt in Anwendung dieser Richtlinien und im Rahmen der Verfügbarkeit des Haushaltes die Beiträge, und zwar mit Bezug auf die im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten. Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet und müssen vollständig sein.