1. Projektbezogene Beiträge beziehen sich auf spezifische Vorhaben, die nicht Bestandteil der ordentlichen Planung sind.
2. Die Gewährung projektbezogener Beiträge hängt nicht nur von der Beurteilung des Projektes nach qualitativen Kriterien ab, sondern auch von der verbleibenden Verfügbarkeit auf den Ausgabenkapiteln der für das Verfahren zuständigen Organisationseinheit.
3. Projektbezogene Beiträge können auch auf der Grundlage von Ausschreibungen gewährt werden.