1. Die Stellungnahme des Landesjugendbeirates für die italienische Sprachgruppe wird gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 5. März 2012, Nr. 6, eingeholt.
2. Der/Die Vorsitzende des Beirates kann ein oder mehrere Mitglieder dazu ermächtigen, an den Sitzungen per Telefon, Freisprecheinrichtung oder Videokonferenz teilzunehmen.