1. Die Anträge auf Investitionsbeiträge sind vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. März oder 30. September eines jeden Jahres einzureichen.
2. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. In unvorhersehbaren und dringenden Situationen, die im Antrag darzulegen sind, können jedoch Ausnahmen gewährt werden.
3. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Bericht über die Gründe, die die geplanten Investitionen rechtfertigen,
b) detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für die Investitionen, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
c) detaillierter Kostenvoranschlag, eingeholt bei den Zulieferern. Kosten für Ankäufe und Arbeiten die mit einem Betrag bis zu 10.000,00 Euro veranschlagt sind, müssen mit mindestens einem Kostenvoranschlag dokumentiert werden. Wenn die für Ankäufe und Arbeiten veranschlagten Kosten den Betrag von 10.000,00 Euro überschreiten, müssen mindestens drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden,
d) nur bei Erstantrag oder im Falle von Änderungen:
1) Gründungsakt und Satzung der Organisation,
2) Vorstellung des Antragstellers mit Angabe der ordentlichen Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und namentlicher Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
e) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Sanktionen bei falschen Erklärungen,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderanträge für dieselben Vorhaben vorgelegt wurden oder werden, einschließlich der entsprechenden Beträge,
f) Zeitplan für die Investitionen gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung.
3. Den Anträgen betreffend den Ankauf, die Errichtung, die Erweiterung oder den Umbau von Jugendeinrichtungen ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen Folgendes beizulegen:
a) ein Projekt für die Bestimmung und Nutzung der Einrichtung,
b) ein vorläufiges oder endgültiges Projekt, erstellt von einer freiberuflich tätigen Person, mit Angabe des Arbeitsbeginns und -endes,
c) eine Schätzung der neu entstehenden Betriebskosten, mit einer Erklärung über die Modalitäten ihrer Deckung in den nachfolgenden Rechnungsjahren.