1. Der Antrag auf Förderung und Auszahlung wird auf dem vom zuständigen Landesamt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Er wird von dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin der Organisation unterzeichnet und innerhalb der in diesen Richtlinien vorgesehenen Fristen persönlich oder mittels zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht.
2. Das zuständige Amt kann die Verwendung der zertifizierten E-Mail (PEC) oder die Online-Antragstellung in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch der digitalen Verwaltung für verpflichtend erklären.
3. Das zuständige Amt kann die Richtigstellung oder die Ergänzung der eingereichten Anträge verlangen.
4. Die Bewertung der Förderanträge folgt den Qualitätskriterien laut Artikel 30.