1. Im Berufsbildungs- und Probejahr wird die Qualität der schulischen Arbeit und der beruflichen Kompetenzen der Lehrpersonen in folgenden Handlungsfeldern überprüft:
a. die Vorbereitung, Gestaltung und Nachbereitung des Unterrichts;
b. die Begleitung und Beratung der Schüler in ihren Lernprozessen;
c. das Beobachten und Bewerten von Schülerleistungen;
d. das aktive Gestalten von Schule durch die Mitarbeit in Bereichen, die über den eigenen Unterricht hinausgehen;
e. das Kooperieren und Organisieren;
f. die persönliche berufliche Weiterentwicklung.
2. Das Portfolio der beruflichen Entwicklung und die Fortbildungen einschließlich der kollegialen Hospitationen sind wesentlicher Bestandteil der Bewertung des Dienstes im Berufsbildungs- und Probejahr.