1. Dieser Beschluss legt die Zielsetzungen, die Kriterien und die Modalitäten für die Bewertung und die verpflichtende Fortbildungen der Lehrpersonen im Berufsbildungs- und Probejahr fest.
2. Das Berufsbildungs- und Probejahr überprüft die Unterrichtsqualität und entwickelt die beruflichen Kompetenzen der Lehrperson.
3. Die Fortbildungen im Berufsbildungs- und Probejahr tragen zur Professionalisierung der Lehrperson bei und fördern insbesondere deren Reflexionsfähigkeit.