1. Der Sprengelrat wird für die Dauer von fünf Jahren eingesetzt, die mit der Amtsperiode des Bezirksrats oder des Gemeinderats von Bozen zusammenfällt. Der Sprengelrat übt seine Funktionen bis zur Ernennung des neuen Sprengelrats aus.
2. Der Sprengelrat wird innerhalb von 60 Tagen nach der Wahl des Bezirksausschusses oder des Gemeindeausschusses von Bozen neu ernannt.