1. Die Mitglieder des Sprengelrates laut Artikel 4 Absatz 1 werden von den zu vertretenden Organisationen oder, falls vorhanden, von der entsprechenden Dachorganisation namhaft gemacht.
2. Der Bezirksausschuss oder der Gemeindeausschuss von Bozen ernennt die Mitglieder des Sprengelrates auf der Grundlage der eingelangten Vorschläge und nach Einholung der Stellungnahme der Gemeinden des jeweiligen Einzugsgebiets. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied ernannt. Falls der erste Vorschlag nicht angenommen wird, muss der zweite Vorschlag genehmigt werden.
3. Der/Die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende werden vom Sprengelrat bei seiner ersten Sitzung gewählt.