1. Die Sprengelräte tauschen sich untereinander auf Bezirks- und Landesebene aus. Sie fördern außerdem die Zusammenarbeit mit den Sozialreferenten/Sozialreferentinnen auf Gemeinde- und Bezirksebene und sorgen für eine Verbindung bzw. einen Austausch mit den im Landesgebiet bestehenden Einrichtungen, vor allem mit dem Dachverband für Soziales und Gesundheit, mit den Kindergärten und Schulen, mit den Gemeinden und Arbeitsämtern sowie mit den örtlichen Einrichtungen des „Dritten Sektors“.