1. Der Beitragsantrag muss von der Gemeinde Karneid bis zum 31. Jänner des Bezugsjahres eingereicht werden.
2. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) ein Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr,
b) ein Jahresarbeitsprogramm und ein Investitionsprogramm für das laufende Jahr,
c) eine Mitteilung der Besucher- und Besucherinnenzahl des vorhergehenden Jahres und die entsprechenden Einnahmen.
3. Der jährliche Beitrag darf einen Höchstbetrag von 300.000,00 Euro für die ordentliche Tätigkeit und Investitionen laut Artikel 3 nicht überschreiten.
4. Der Beitrag wird mit Beschluss der Landesregierung gewährt.