1. Die Gesuche für die Beanspruchung des Sabbatjahres (Beginn des Fünfjahreszeitraums und Beanspruchung der Ruhepause) gemäß Artikel 2 sind innerhalb 31. März des Jahres vor dem betreffenden Schuljahr bei der jeweiligen Schul- und Kindergartendirektion einzureichen, wobei das von der Personalabteilung zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden ist.
2. Die entsprechenden Gesuche werden über die jeweilige Abteilung, den jeweiligen Bereich bzw. die jeweilige Kindergartendirektion innerhalb zwei Wochen an die Personalabteilung mit einer entsprechenden Stellungnahme weiter geleitet.
3. Die Verwaltung kann im Falle besonders schwerwiegender Gründe auch Anträge berücksichtigen, die außerhalb des Einreichtermins laut Absatz 1 eingereicht werden.
4. Der Fünfjahreszeitraum und die Ruhepause starten in jedem Fall nur mit Beginn des Schuljahres.