1. Das vorliegende Einvernehmen beinhaltet die Gewährung des Sabbatjahres für das Lehr- und diesem gleichgestellte Personal der Berufs-, Fach- und Musikschulen und der Kindergärten des Landes ab dem Schuljahr 2016/2017, gemäß Artikel 24 des Bereichsabkommens für das Landeslehrpersonal vom 27. Juni 2013 und Artikel 26 des Bereichskollektivvertrages vom 24. November 2009.