1. Folgende Ausgaben werden nicht gefördert:
a) Passivzinsen für Bank- oder Kontokorrentkredite,
b) Verzugszinsen oder Strafen,
c) von örtlichen Sektionen an gesamtstaatliche Verbände abgetretene Mitgliedsbeiträge,
d) Bilanzdefizite vergangener Jahre,
e) Ankauf von für den Wiederverkauf bestimmten Gütern,
f) Spenden und andere gemeinnützige Ausgaben,
g) Spesen für Blumen und Buffets,
h) Repräsentationskosten zugunsten von Mitgliedern oder Angestellten der Antragstellenden,
i) Ausgaben für Tätigkeiten, die von Landesbestimmungen für andere Bereiche abgedeckt sind,
j) Vergütungen für Mitglieder von Führungsgremien politischer Parteien oder Gewerkschaften oder für Mitglieder von wählbaren Organen (Parlament, Regionalrat, Landtag, Gemeinderat) und offizielle Kandidaten und Kandidatinnen derselben,
k) alle sonstigen nicht ausreichend belegten Ausgaben.