1. Die Anträge auf Beiträge für Projekte müssen bis spätestens 31. Jänner eines jeden Jahres eingereicht werden. In begründeten Fällen können sie auch im Laufe des Jahres eingereicht werden, vorzugsweise bis spätestens 30. September.
2. Die Anträge müssen jedenfalls vor der Tätigung der entsprechenden Ausgaben eingereicht werden.
3. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Vorstellung der Antragstellenden, im Falle von Organisationen mit Angabe der Anzahl der beitragszahlenden Mitglieder und der Namen der Inhaber der laut Satzung vorgesehenen Ämter,
b) Exposé mit Detailplan und Angaben zu Werk oder Verlagsprogramm, Autorinnen und Autoren sowie zu den Werbemaßnahmen,
c) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan zum Projekt, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
d) Zeitplan gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung,
e) detaillierter Kostenvoranschlag für Druckereien bzw. Grafiker. Wenn die für Publikationen veranschlagten Kosten den Betrag von 10.000,00 Euro nicht überschreiten, muss zumindest ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Wenn die für Publikationen veranschlagten Kosten den Betrag von 10.000,00 Euro hingegen überschreiten, müssen mindestens drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden, außer in bestimmten, gebührend begründeten Fällen, die den Rückgriff auf einen ganz bestimmten Anbieter notwendig machen,
f) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Antragstellenden mit folgenden Angaben:
1) das Fortbestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf wirtschaftliche Vergünstigungen für dieselben Vorhaben vorgelegt wurden oder werden, einschließlich der entsprechenden Beträge,
g) nur für Organisationen bei Erstantrag oder im Falle von Änderungen: Gründungsurkunde und Satzung.