1. Das Landesamt für Bergwirtschaft führt Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen über die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch. Um die ordnungsgemäße Ausführung der zur Förderung zugelassenen Investitionen zu überprüfen, werden alle geförderten Vorhaben Kontrollen unterzogen.
2. Die Landesabteilung Forstwirtschaft führt jährlich stichprobenartig Ex-post-Kontrollen im Ausmaß von mindestens 1 Prozent der geförderten Vorhaben durch, um die Beibehaltung der Zweckbestimmung und die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen.