(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 728/2016 hat das Landesgericht Bozen den Direktor des Arbeitsinspektorates der Autonomen Provinz Bozen zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten von Frau Margareth Hofer von 2.430,00 Euro, zuzüglich Spesen in Höhe von 78,95 Euro, allgemeiner Kosten in Höhe von 15 Prozent sowie des Beitrages für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte und der MwSt., verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.430,00 Euro für Prozesskosten, 364,50 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 111,78 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent sowie 639,38 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich zuzüglich der Spesen von 78,95 Euro somit auf insgesamt 3.624,61 Euro.
(3) Die Ausgabe von 3.624,61 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.