1. Die Mensen für in Südtirol Studierende werden von der Landesverwaltung geführt. Die Führung der Mensen kann durch den Abschluss von Verträgen an Dritte übertragen oder durch die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Vereinigungen ohne Gewinnabsicht sichergestellt werden.
2. Die mit der Führung der Mensen Beauftragten, in der Folge als Mensabetreiber bezeichnet, sind zur strengen Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Bereich Gesundheit und Hygiene verpflichtet.