1. Die Anträge werden im Rotationsverfahren von Fachleuten der Landesverwaltung begutachtet. Bei Bedarf können auch externe Fachpersonen hinzugezogen werden.
2. Folgende Aspekte werden in Betracht gezogen:
a) kulturelle Relevanz des Projekts für das Land Südtirol,
b) Aufarbeitung eines besonderen historischen, landesgeschichtlichen, ethnologischen, kulturellen, sprachwissenschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Themas,
c) Qualität des Projekts,
d) Qualifikation, Professionalität und Erfahrung der Beteiligten,
e) Beitrag des Projekts zur kulturellen Bildung,
f) Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Umsetzung,
g) Förderung des Austauschs zwischen verschiedenen Kulturräumen,
h) Zugänglichkeit des Projekts für eine breite Öffentlichkeit,
i) Beitrag zur Inklusion oder Integration von Bürgerinnen und Bürgern,
j) Bedeutung des Vorhabens für die Verlagslandschaft.