1. Die Finanzierung der Vorbereitungs- und Fortbildungskurse sowie der Prüfungen geht zu Lasten der Organisatoren.
2. Die Organisatoren laut Absatz 1 setzen das Ausmaß der Eigenleistung der Teilnehmenden fest; den festgelegten Anteil entrichten die Teilnehmenden direkt beim Träger der Ausbildung.