1. Die Erkennungsausweise „Südtiroler Wanderleiter/Südtiroler Wanderleiterin“ samt entsprechendem Abzeichen werden den im Sonderverzeichnis eingetragenen Wanderleitern und Wanderleiterinnen gegen Unkostenvergütung von der Südtiroler Landesberufskammer der Bergführer ausgehändigt.
2. Der Erkennungsausweis enthält ein aktuelles Foto, die Personaldaten, die laufende Nummer im Sonderverzeichnis, das Ausstellungsdatum sowie Anmerkungen über die Erneuerung des Ausweises.