1. Wer die Prüfung laut Artikel 5 bestanden hat, kann sich in das Sonderverzeichnis der Wanderleiter/Wanderleiterinnen eintragen. Dafür wird ein Antrag an die Südtiroler Landesberufskammer der Bergführer gestellt, dem folgende Unterlagen beiliegen:
a) Erklärung über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates oder die Staatsbürgerschaft eines nicht zur EU gehörenden Staates, sofern sich die Antrag stellende Person regulär im italienischen Staatsgebiet aufhält,
b) Erklärung darüber, dass er oder sie nicht strafrechtlich verurteilt wurde mit dem daraus erfolgenden, auch nur vorübergehenden Verbot, den Beruf auszuüben, es sei denn, die Wiedereinsetzung in die früheren Rechte ist bereits erfolgt,
c) Teilnahmebestätigung des Vorbereitungskurses sowie Nachweis über die bestandene Prüfung,
d) Haftpflicht- und Unfallversicherungspolice,
e) digitales Foto im Passbildformat.