(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 51/2016 hat das Verwaltungsgericht, Autonome Sektion für die Provinz Bozen, das Land Südtirol zur Erstattung der Verfahrenskosten zugunsten der Fraktion Antholz Niedertal und andere von insgesamt 2.000,00 Euro, zuzüglich MwSt., Beitrag Vorsorgekasse der Rechtsanwälte und gesetzlicher Nebenkosten, verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.000,00 Euro für Prozesskosten, 300,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 92,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent, 526,24 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent, 1.800,00 Euro für den Einheitsbeitrag und beläuft sich somit auf insgesamt 4.718,24 Euro.
(3) Die Ausgabe von 4.718,24 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.