1. Die Ausgaben sind bis zu dem im Zeitplan angegebenen Datum zu tätigen. Innerhalb der Ausschlussfrist von 60 Tagen ab obgenanntem Datum sind die Rechnungen über die vorgenommenen Ausgaben und die entsprechenden Zahlungsbestätigungen dem Landesarbeitsservice vorzulegen. Der Beitrag wird nach Vorlage der genannten Unterlagen ausgezahlt.