1. Das Gesuch kann jederzeit beim Arbeitsservice eingereicht werden.
2. Die Gesuche müssen vor Beginn des jeweiligen Vorhabens eingereicht werden.
3. Die Anträge müssen auf eigenen von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format konvertiert, digital unterzeichnet und durch eine einzige PEC-Mitteilung an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse übermittelt werden: as.sl@pec.prov.bz.it. Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss die Originaldokumente in Papierform für 10 Jahre (bei Überprüfungen bis zum Abschluss der Überprüfung) aufbewahren. Die 10-Jahres-Frist läuft ab dem auf die Auszahlung der Beihilfe folgenden Jahr.
4. Auf dem Antrag muss die Nummer der elektronischen Stempelmarke ersichtlich sein. Der Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt, die genannte Stempelmarke ausschließlich für das jeweilige Verwaltungsverfahren zu verwenden.
5. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Bericht, aus dem die von der Person mit Behinderung durchgeführten Tätigkeiten, das Berufsbild und das Aufnahmedatum hervorgehen,
b) Kopie der Invaliditätsbescheinigung, sofern es sich um Personen handelt, die nicht auf Grund der Bestimmungen zur gezielten Arbeitsvermittlung beschäftigt sind,
c) detaillierter Kostenvoranschlag der Ausgaben, die zu tätigen sind,
d) Zeitplan mit Angabe der Frist, innerhalb welcher die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Ankauf der Ausstattung erfolgt,
e) Erklärung, dass für dieselben Ausgaben um keinen anderen Beitrag angesucht worden ist und kein anderer Beitrag gewährt worden ist.