Beschluss vom 26. April 2016, Nr. 438
Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an Berufsverbände und deren Genossenschaften sowie an Einrichtungen, Körperschaften und Organisationen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität – Landesgesetz vom 28. November 1973, Nr. 79, in geltender Fassung (abgeändert mit Beschluss Nr. 1189 vom 08.11.2016)
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