1. Während der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung führt das ESF-Amt jährliche Stichprobenkontrollen der Akkreditierungsanträge sowie der Erklärungen, die im Rahmen der Bestätigung der Anforderungen seitens der Einrichtungen abgegeben wurden, im Ausmaß von mindestens sechs Prozent (6%) durch. Hierbei werden das Vorhandensein und die Beibehaltung der Anforderungen für die Akkreditierung überprüft.
2. Genannte Überprüfungen beinhalten Verwaltungskontrollen der Unterlagen, sowie Vor-Ort Kontrollen bei den Einrichtungen, die jeweils von Verwaltungsinspektoren des ESF-Amtes, sowie – falls erforderlich – von Inspektoren anderer Abteilungen, vorgenommen werden. Von den Kontrollen wird ein Feststellungsprotokoll geführt.
3. Die Vor-Ort Kontrolle erfolgt bei der Einrichtung und zwar in deren operativem Sitz in der Provinz Bozen, sowie im Schulungsraum, die bei der Akkreditierung angegeben wurden. Die Inspektion betrifft die Räumlichkeiten und die Unterlagen, die zur Verwaltung der Akkreditierung erforderlich sind und vor Ort zur Verfügung stehen müssen. Die Einrichtung muss nachweisen, alle Anforderungen systematisch einzuhalten. Nach Abschluss der Vor-Ort Kontrolle übergibt der Inspektor dem Verantwortlichen der Einrichtung, oder seinem während der Kontrolle anwesenden Vertreter, das von beiden Parteien unterzeichnete Protokoll über die erfolgte Inspektion. Genanntes Protokoll bestätigt die Anwesenheit der Beteiligten, sowie die Durchführung der Kontrolle. Der Vor-Ort Kontrolle folgt ein Bericht des ESF-Amtes bezüglich des Kontrollergebnisses, zu dem die Einrichtung innerhalb von dreißig Tagen ab Erhalt Anmerkungen und Gegendarstellungen vorbringen kann.
4. Bei Einrichtungen, denen die Akkreditierung im Rahmen der „ISO/EFQM-Vereinfachung“ gewährt wurde, betreffen die Kontrollen lediglich jene Anforderungen, die nicht durch die Vereinfachung abgedeckt sind. Dies solange die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung selbst währt.
5. Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, finden die laut geltender Gesetzgebung vorgesehenen Sanktionen, sowie die im folgenden Artikel festgelegten Fälle von Aufhebung und Widerruf Anwendung.