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1. Die Kriterien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich der Landschaftspflege gemäß Beschluss der Landesregierung vom 9. Dezember 2015, Nr. 1420 finden ab dem 23.02.2016 auch auf dem Gebiet des Nationalparks Stilfserjoch Anwendung. Die fachliche Beratung und inhaltliche Bearbeitung gewährleistet das Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch in Glurns.
2. Die Einreichefrist für die Gesuche laut Art. 2 der Kriterien ist im Gebiet des Nationalparks Stilfserjoch für das laufende Jahr bis zum 30. April 2016 verlängert.
3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.