(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, der Gemeinde Karneid jährlich einen Beitrag bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 Euro zur Führung des Planetariums, das in der Örtlichkeit Gummer liegt, zu gewähren. Mit eigenen Kriterien werden die Modalitäten der Finanzierung und ihrer Rechnungslegung festgelegt.
(2) Die Deckung der Ausgaben, die sich aus diesem Artikel ergeben und sich ab dem Jahr 2016 auf jährliche 300.000,00 Euro belaufen, erfolgt durch das Stabilitätsgesetz.