(1) Das Vermögen der aufgelösten Körperschaft wird an die Autonome Provinz Bozen übertragen, die in alle aktiven und passiven Rechtsverhältnisse eintritt. Dieses Vermögen dient auf jeden Fall der Förderung der Kenntnisse und dem Studium der vielfältigen Aspekte der auch hiesigen Kultur, insbesondere was die wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Veröffentlichungen in italienischer Sprache betrifft.”