1. Das Gesuch um Beitragsgewährung muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten und zwar im Zeitraum vom 15. Jänner bis zum 31. März jeden Jahres eingereicht werden. Sind die im jeweiligen Jahreshaushalt der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung für die Beitragsvergabe nach den vorliegenden Kriterien vorgesehenen Mittel erschöpft, werden auch bereits vor Ablauf der Einreichfrist keine weiteren Gesuche mehr entgegengenommen. In diesem Falle ist eine angemessene Verteilung der Beiträge auf die Bezirke zu gewährleisten.
2. Die Beitragsgesuche für Objekte/Vorhaben innerhalb der Natura 2000-Gebiete, der Naturparke, des Landschaftsschutzgebietes Seiser Alm und in Biotopen sowie für Waale und für förderungswürdige Objekte gemäß landschaftlicher Unterschutzstellung sind an das Verwaltungsamt für Landschaft und Raumentwicklung (28.7), Rittnerstraße 4, 39100 Bozen, Tel. 0471/417796/7 zu richten und werden von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung bearbeitet. Die fachliche Beratung und inhaltliche Bearbeitung gewährleisten das Amt für Naturparke oder das Amt für Landschaftsökologie.
3. Die Bearbeitung der Gesuche betreffend Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern, Mühlen, Sägen, Kapellen, Wegkreuze und Backöfen außerhalb der oben genannten Schutzgebiete kann gemäß Art. 18 Absätze 2 und 3 des Landesgesetzes vom 25. Juli 1970, Nr. 16, sofern es die Landesverwaltung für zweckmäßig erachtet, auch an Körperschaften und Vereine übertragen werden, die sich dieser Aufgabe widmen. In diesem Fall werden die Modalitäten mit eigener Vereinbarung festgelegt.
4. Für das Beitragsgesuch ist das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden. Dieses ist mit einer Stempelmarke und den vorgesehenen Anlagen zu versehen und beim Verwaltungsamt für Landschaft und Raumentwicklung (28.7), Rittnerstraße 4, 39100 Bozen oder im Falle der Beauftragung laut Absatz 3 bei der jeweiligen Körperschaft oder beim jeweiligen Verein einzureichen.
5. Bei Arbeiten, für die eine Baubeginnmeldung, Bauermächtigung oder -konzession erforderlich ist, müssen dem Gesuch eine Kopie des genannten Rechtstitels und der beitragsrelevanten technischen Bauunterlagen beigelegt werden.
6. Im Beitragsgesuch ist anzugeben, ob die Objekte/Vorhaben im Jahr der Gesuchstellung oder im darauffolgenden Jahr fertiggestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist der zuständigen Landesabteilung bzw. der/dem mit der Bearbeitung beauftragten Körperschaft/Verein schriftlich mitzuteilen. Erstrecken sich die Arbeiten über zwei Jahre, ist dem Gesuch ein zeitlicher Ablaufplan beizulegen, aus dem die im jeweiligen Jahr getätigten Ausgaben hervorgehen.
7. Ist das Gesuch unvollständig, fordert das Verwaltungsamt für Landschaft und Raumentwicklung bzw. die/der beauftragte Körperschaft/Verein die Person, die das Gesuch gestellt hat auf, die fehlenden Dokumente oder Angaben innerhalb einer Verfallsfrist von 30 Tagen nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Gesuch von Amts wegen archiviert.