1. Anerkannt werden nur jene Kosten, die direkt mit der Durchführung des Vorhabens in Zusammenhang stehen und entsprechend belegt werden können.
2. Zulässig sind folgende Kosten:
a) Organisationskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtspesen für Referenten/Referentinnen, Fachleute und Moderatoren/Moderatorinnen von Seminaren, Tagungen, Konferenzen und Aus- und Fortbildungskursen sowie Kosten für Personal, das spezifische Aufgaben erfüllt, welche direkt mit der Initiative in Verbindung stehen. Die Vergütungen für Referenten/Referentinnen und Moderatoren/Moderatorinnen müssen sich nach den vom Land Südtirol vorgesehenen Vergütungskriterien für die direkt vom Land durchgeführten Initiativen und Veranstaltungen richten,
b) Spesen für didaktisches Material, Informationsmaterial, Ausstellungen, Druckerzeugnisse, Übersetzungen, Saalmiete sowie für Transport und Kommunikation,
c) allgemeine Verwaltungskosten des Projektträgers bis zu 5% der zulässigen Kosten.
3. Die oben genannten Kosten müssen wirtschaftlich gerechtfertigt und angemessen sein und sie müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Einsparung entsprechen.