1. Die Projekte werden auf der Grundlage der nachstehenden Bewertungskriterien ausgewählt. Diese sind gemäß Anlage A mit einer Punktezahl verbunden. Anhand dieser Punktezahl wird die Rangliste der bewerteten Projekte erstellt:
a) detaillierte Abfassung des Projektes mit ausreichender Information über relevante Aspekte desselben,
b) die Bedeutsamkeit des Projektinhalts in Bezug auf die Informations- und Weiterbildungsbedürfnisse der Bevölkerung,
c) Projektkohärenz in Hinsicht auf die darin angegebenen Ziele, Aktivitäten, Kosten und erwarteten Ergebnissen,
d) Wirksamkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit des Projekts,
e) Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Kosten und der Mitfinanzierung des Projektträgers,
f) Angemessenheit der angewandten Methode und des Projektansatzes,
g) Angemessenheit und Umfang der Zielgruppe,
h) Verankerung des Projektträgers in Südtirol, Kompetenzen und Zuverlässigkeit.
2. Projekte, die folgende Merkmale aufweisen, werden vorrangig behandelt:
a) Initiativen, welche in Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Vereinen und Institutionen zu gemeinsamen Themen durchgeführt werden,
b) Aktionen zur Vernetzung der Organisationen und der Initiativen,
c) Initiativen zur Vertiefung von Themen, welche auf internationaler, europäischer oder lokaler Ebene definiert werden,
d) Initiativen für Jugendliche und Schulen,
e) Initiativen mit innovativem Ansatz und/oder mit dem Bestreben, neue Zielgruppen anzusprechen,
f) geografische Reichweite der Initiativen in Südtirol,
g) Projekte, die von Projektträgern mit den Voraussetzungen laut Artikel 2 Absatz 4 eingereicht wurden.